Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen M&P Noll Einzelunternehmung, Hochmeisterstr. 16, 53757 Sankt Augustin (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde") über Leistungen im Bereich Maschinenprozessoptimierung, Wartung, Reparatur, Erstbemusterung und Inbetriebnahme von Extrusionsblasformanlagen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen (zum Beispiel Wartung, Reparatur, Erstbemusterung, Inbetriebnahme oder Prozessberatung) ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung beziehungsweise dem individuellen Angebot. Anpassungen des Leistungsumfangs während der Ausführung, etwa aufgrund unvorhergesehener technischer Befunde an der Anlage, werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und bedürfen dessen Zustimmung, sofern sie zu Mehrkosten führen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die Anlage zum vereinbarten Termin zugänglich, betriebssicher und, soweit erforderlich, stillgesetzt ist. Erforderliche Unterlagen (zum Beispiel Maschinendokumentation, Schaltpläne, Werkzeugzeichnungen) sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Fahrt-, Anreise- und Materialkosten werden gesondert ausgewiesen, sofern nicht pauschal vereinbart.
6. Gewährleistung
Für erbrachte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme beziehungsweise Feststellung, in Textform anzuzeigen. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Bedienung, Fremdeingriffen Dritter oder normalem Verschleiß.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene technische und betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.